Allgemeine Geschäftsbedingungen

H+R Personaldienste GmbH
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H+R Personaldienste GmbH

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 Anschrift:

Weilerstraße 14/3
89143 Blaubeuren
Deutschland

Telefon: +49 (0) 7344 952900
Web: https://www.hr-personaldienste.de
E-Mail: info@hr-personaldienste.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Arbeitnehmerüberlassung

  1. Soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten ausschließlich unsere nachstehende allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Nach Art. 1 § 12 –Abs. 1 AÜG bedarf der Vertrag zwischen dem Kunden und H + R Personaldienste GmbH der Schriftform. Nebenabsprachen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden, gelten als widersprochen und ausgeschlossen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, Beginn und Ende der Überlassung eines jeden Arbeitnehmers zu melden.
  4. Außergewöhnliche Umstände (z. B. Streik) berechtigen H + R Personaldienste GmbH, einen erteilten Auftrag zeitlich zu verschieben oder von einem Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Schadenersatzleistungen sind ausgeschlossen. Bei Krankheit eines Arbeitnehmers besteht keine Verpflichtung zur Ersatzgestellung.
  5. Überlassene Arbeitnehmer sind nicht zum Inkasso berechtigt. Ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung dürfen sie nicht mit dem Umgang von Geld und anderen Zahlungsmitteln beauftragt werden. Sie dürfen keine Vorschüsse oder Zahlungen in Empfang nehmen.
  6. „Der von H + R Personaldienste GmbH in den Betrieb des Kunden entsandte Arbeitnehmer steht unter der Leitung, Aufsicht und Arbeitsanweisung des Kunden. Im Hinblick auf diese Tatsache haftet H + R Personaldienste GmbH nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer während seiner Tätigkeit beim Kunden verursachen sollte. Eine Freistellung von H + R Personaldienste GmbH durch den Kunden im Zusammenhang mit Ansprüche, die durch dritte Personen in Verbindung mit der Ausführung der vom Arbeitnehmer durchgeführten Arbeiten erfolgen sollte, gilt als ausdrücklich vereinbart. Trotz dieser Tatsache besteht zwischen dem entsandten Arbeitnehmer und dem Betrieb des Kunden kein Arbeitsverhältnis, d. h. das sich aus dem Arbeitsrecht ergebende Direktionsrecht des Arbeitgebers liegt ausschließlich bei H + R Personaldienste GmbH, wobei während des Einsatzes der Arbeitnehmer den Arbeitsanweisungen des Kunden unterliegt und er unter dessen Aufsicht und Anleitung arbeitet.“
  7. Arbeitsschutzgesetze
    • Bei Arbeitsunfällen der überlassenen Arbeitnehmer ist der Kunde gem. § 193 SGB VII verpflichtet, den Unfall der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft, Elmar-Doch-Straße 40, 71638 Ludwigsburg (VBG) und mit einem weiteren Stück seiner Anzeige seinem Versicherungsträger zu melden. Ein weiteres Stück der Anzeige ist an H + R Personaldienste GmbH zu senden, zur Erfüllung ihrer Anzeigepflicht gegenüber der VBG.​
    • Der Kunde versichert, dass er Mehrarbeit nur anordnen und dulden wird, soweit dies für seinen Betrieb nach der Arbeitszeitordnung (ArbZG) zulässig ist. Eine eventuell behördliche Zulassung zur Mehrarbeit ist von ihm zu beschaffen.
    • Der Kunde verpflichtet sich außerdem, außergewöhnliche Fälle zur Mehrarbeit (§ ArbZG) H + R Personaldienste GmbH unverzüglich bekannt zu geben.
    • Der Kunde hat die für die jeweilige Tätigkeit jedes Arbeitnehmers geltende Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln einzuhalten, die Arbeitnehmer über die bei ihren Tätigkeiten auftretenden Gefahren soweit über die Maßnahmen zu ihrer Abwendung vor der Beschäftigung zu unterweisen sowie den Arbeitnehmern die erforderliche persönliche und spezifische Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen.
    • Der Kunde ist verpflichtet, die Arbeitnehmer einer eventuell anstehenden arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung kostenlos zuzuführen und H + R Personaldienste GmbH Kopien der ärztlichen Bescheinigung zu überlassen.
    • Der Kunde räumt H + R Personaldienste GmbH oder einer von Ihr bevollmächtigten Person ein Zutrittsrecht zum jeweiligen Beschäftigungsort der Arbeitnehmer ein, damit sich H + R Personaldienste GmbH von der Einhaltung der Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften überzeugen kann.
    • Der Kunde verpflichtet sich, den Arbeitnehmern die Einrichtungen und Maßnahmen zur Ersten Hilfe nach den Bestimmungen der UVV „Erste Hilfe“ (VBG 109) am Tätigkeitsort zur Verfügung zu stellen.
  8. Soweit der Kunde gegen die Ihm nach dem Vertrag und den allgemeinen Geschäftsbedingungen obliegenden Verpflichtungen verstößt, ist er H + R Personaldienste GmbH zum Ersatz des daraus resultierenden Schadens verpflichtet. Das Recht H + R Personaldienste GmbH, in diesen Fällen den Vertag zu kündigen, bleibt hiervon unberührt.​
  9. Die vereinbarten Stundensätze basieren auf den zurzeit gültigen gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen des Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) e.V. und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB. Sollten kostenerhöhende Änderungen dieser Bestimmungen erfolgen, behält sich H + R Personaldienste GmbH eine entsprechende Angleichung ihrer Sätze vor.
  10. Der Kunde verpflichtet sich, jeweils am letzten Arbeitstag einer jeden Kalenderwoche, zwecks Berechnung den Arbeitnehmern auf den vorgelegten Stundenzetteln durch Unterschrift die Stunden zu bescheinigen, die sie zur Arbeitsleistung anwesend waren. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so gelten die von den Arbeitnehmern selbst aufgeschriebenen Stunden. Nachweisbar begründete Einwendungen gegen die Stundenzahl sind nur innerhalb einer Woche nach Rechnungseingang möglich.
  11. Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jegliche Abzüge. Sollte das Zahlungsziel um 8 Tage überschritten werden, haben wir das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen.
  12. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Ulm, dies gilt ausdrücklich auf für Streitigkeiten in Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren.

 

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